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1341. Februar 1. Prag (dat. Prage).

i. d. b. Brigitte virg.

Karl, Erstgeborener des Kgs v. Böhmen, Markgraf v. Mahren, bek., daß er seinem Kaplan Nikolaus v. Panevicz (Pannwitz), Doktor des Kirchenrechts u. Breslauer Domherrn, zum Dank für dessen Dienste sein Recht, das er auf dessen väterlichen Erbgütern im Glatzer Lande u. zwar auf 18 Hufen in Lomnicz (Lomnitz) u. 2 Hufen in Waltersdorf superiori (Rothwaltersdorf) gegen Rychenbach (Reichenbach) hin besitzt, sowie die ihm gebührende Forstabgabe (censum forestarie nostre) in Lomnitz in Hohe von 5 Mark Groschen Prag. Pfennige schweren Gewichts, 64 Groschen auf die Mark, mit Hafer, jungen Vögeln (pullis) u. Holz auf Lebenszeit zum Nutznieß geschenkt, u. daß er ihn auch von dem seinem Vater (Kg Joh. v. Böhmen) und ihm schuldigen Roßdienst seiner Güter, so lange er lebt, befreit hat; doch sollen die oben verliehenen Rechte nach des Pannewitz Ableben an Kg Johann und ihn (Karl) zurückfallen. Zugleich bestimmt er auf Bitten des Nikolaus, daß die vorgen. 20 Hufen nach dessen Tode je zur Hälfte an seine Brüder, die kgl. Vasallen Wolfram u. Tyczko v. Panewicz, u. deren rechtmäßige Erben mit der Bedingung fallen sollen, daß Nikolaus sich über diesen Besitz im ganzen oder in seinen Teilen das freie Verfügungsrecht ohne Widerrede seiner gen. Brüder vorbehält. Außerdem gestattet er dem Nikolaus, seine Wiese, die er in dem Busch (in rubeto) des Markgrafen bei dem Dorfe Lomnitz besitzt, durch Ausroden des Busches zu erweitern, desgleichen sollen seine Bauern aus dem Dorfe Lomnitz, die diesem Busch benachbart sind, ihre Äcker darein auf das gehörige Maß anderer Hufen verlängern dürfen.

Aus einer Abschr. i. Glatzer Pfarrarch. sub Litt. L Nr. 4 b abgedr. v. Volkmer u. Hohaus i. d. Glatzer Geschichtsquellen Bd. I, S. 68 f. Das Orig. der Urk. ist anscheinend verloren gegangen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.